Hausordnung des Gymnasiums am Stadtpark

 (Stand: August 2024)

Leitgedanken für ein gutes Schulklima

1.) Respekt, gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness bilden die Basis für unser Schulleben. Die Individualität jedes Einzelnen ist zu respektieren.

2.) An unserer Schule dulden wir keine Form körperlicher oder verbaler Gewalt, keine Diskriminierung und keine Ausgrenzung.

3.) Solidarität, gegenseitige Unterstützung und die Beteiligung am Schulleben fördern die Identifikation mit unserer Schulgemeinschaft.

Pausen- und Unterrichtsordnung

1.) In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Oberstufenschüler/innen dürfen sich während der Pausen im A-Trakt oder im Oberstufenraum im E-Trakt-Keller aufhalten. Der Zugang zur Cafeteria erfolgt während der Pausen über den Fahrradkeller.

2.) Bei Regen und bei Schnee können sich die Schüler/innen in den Fluren des Erdgeschosses aufhalten.

3.) Die Schüler/innen können ab 7.45 Uhr die Schule betreten. Die Schüler/innen der Oberstufe können sich in Freistunden leise an den Sitzgruppen aufhalten; in der Mittagspause können sich Schüler/innen, die nachmittags noch Unterricht haben, an den Sitzgruppen aufhalten.

4.) Der Aulaaufgang ist nur von Schüler/innen zu nutzen, die in der Aula Unterricht haben. Notausgänge sind nicht als reguläre Ausgänge zu nutzen.

5.) Wir verhalten uns in allen Bereichen der Schule so, dass Gefahrensituationen vermieden werden. Nur in den dafür vorgesehenen Bereichen können die jeweiligen Bälle (z.B. Softball; Basket- und Tennisball) verwendet werden. Auf den Fluren sollen Zugänge freigehalten werden. Rennen und Schreien sind untersagt.

6.) Nach Unterrichtsschluss werden alle Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Der Ordnungsdienst ist für Sauberkeit im und vor dem Klassenraum, fürs Tafelputzen und für die Entsorgung des Papiermülls zuständig.

7.) Kaugummi-Kauen, Essen und Trinken sind während des Unterrichts untersagt; Ausnahmen regelt die jeweilige Lehrkraft.

8.) Schüler/innen der SII können in Pausen und in Freistunden jederzeit das Schulgelände verlassen. Den Schüler/innen der Mittelstufe (ab Klasse 7) ist dies in der Mittagspause erlaubt, wenn die Eltern eine Einverständniserklärung abgegeben haben.

9.) Wir tragen in der Schule und bei allen Schulveranstaltungen angemessene Kleidung.

10.) Der Konsum von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis und Alkohol auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ist verboten. Die Schulgemeinde spricht sich im Sinne der Gesundheitsprävention einheitlich dafür aus, dass das Mitführen von Cannabis und Alkohol nicht toleriert wird.

                                                Umgang mit Schuleigentum und fremdem Eigentum

1.) Wir gehen sorgsam mit Schuleigentum um, sodass technische Geräte, Mobiliar und Wände nicht beschädigt werden.

2.) Wir achten das Eigentum anderer. Jeder achte auf seine Wertsachen. Die Schule übernimmt im Verlustfall keine Haftung.

Nutzung elektronischer Geräte

1.) Für Schüler/innen der Stufen 5 und 6 gilt: Elektronische Geräte bleiben auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Die Lautlos-Funktion ist nicht erlaubt.

2.) Für Schüler/innen der Stufen 7-10 gilt: Elektronische Geräte bleiben im Schulgebäude und bei allen schulischen und unterrichtlichen Veranstaltungen ausgeschaltet.

3.) Oberstufenschüler/innen dürfen elektronische Geräte auch im Schulgebäude nutzen. Während des Unterrichts sind Smartphones auszuschalten; die Lautlos-Funktion ist nicht erlaubt. Die Nutzung von Tablets und Laptops ist im Unterricht nur zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke erlaubt.

4.) Folgende Verwendungen sind generell verboten: Fotografieren; Filmen; Tonaufnahmen; Musik-Hören mit Lautsprechern. Im Gebäude ist auch die Verwendung von Kopfhörern verboten.

5.) Mit Erlaubnis der Lehrkraft dürfen elektronische Geräte (z.B. für Unterrichtszwecke) verwendet werden.

6.) Im Falle von Verstößen gegen die Handy-Ordnung kann die Lehrkraft das Gerät abnehmen und es bis zum Stundenende bei sich aufbewahren oder bis zum Ende des Schultages bei der Schulleitung hinterlegen.

Beschluss der Schulkonferenz vom 18.09.2024